Senger’s Steirische Kürbiskerne
Zusammenfassung
Der Anbieter preist die Kürbiskerne als Hilfe gegen Prostatabeschwerden und zur Stärkung der Blasenmuskulatur an. Lebensmittelklarheit ist der Auffassung, dass die Aussagen krankheits- und gesundheitsbezogen und als solche nach der Health-Claims-Verordnung und der LMIV nicht zugelassen sind. Die österreichische Firma sollte daher die Werbung auf dem Produkt unterlassen.
Die Firma Senger's e. U.hat Lebensmittelklarheit auf Nachfrage keine geänderte Produktverpackung zukommen lassen und kein Datum genannt, ab dem Konsumierende eine geänderte Produktverpackung im Handel finden können.
Beschwerde
Auf der Verpackung steht die gesundheitsbezogene Angabe, dass Prostatabeschwerden vorgebeugt werden können und die Blasenmuskulatur gestärkt wird.
Verbraucherin aus Niederkrüchten vom 27.12.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Anbieter preist die Kürbiskerne als Hilfe gegen Prostatabeschwerden und zur Stärkung der Blasenmuskulatur an. Lebensmittelklarheit ist der Auffassung, dass die Aussagen krankheits- und gesundheitsbezogen und als solche nach der Health-Claims-Verordnung und der LMIV nicht zugelassen sind. Die österreichische Firma sollte daher die Werbung auf dem Produkt unterlassen.
Darum geht’s:
Auf der Rückseite der Verpackung steht der Satz „Kürbiskerne enthalten einen hohen Anteil an Vitaminen, Mineralien, Magnesium und Eisen, stärken die Blasenmuskulatur und beugen Prostatabeschwerden vor“.
Die Verbraucherin beschwert sich darüber, dass behauptet wird, Kürbiskerne würden Prostatabeschwerden vorbeugen und die Blasenmuskulatur stärken.
Das ist geregelt:
Nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind Aussagen, dass ein Lebensmittel einer Erkrankung vorbeuge, grundsätzlich verboten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter stellt durch die Werbung auf der Rückseite Vitamine und Mineralien, speziell Eisen und Magnesium so dar, als könnten Sie vor Prostatabeschwerden schützen und die Blasenmuskulatur stärken. Den Schutz vor einer Erkrankung, hier Prostatabeschwerden, zu versprechen, ist nach Auffassung von Lebensmittelklarheit eine krankheitsbezogene Aussage und für Lebensmittel verboten. Gesundheitsbezogene Hinweise müssen nach der HCVO zugelassen sein und in der Liste der zugelassenen Claims stehen. Das ist für die genannten Nährstoffe nicht der Fall.
Darüber hinaus ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma die Kürbiskerne mit „einem hohen Anteil an Vitaminen, Mineralien, Magnesium und Eisen“ bewirbt. Sie nennt jedoch in der Nährwerttabelle keine Gehalte für Vitamine und Mineralstoffe, wie es nach der HCVO für eine solche nährwertbezogene Angabe vorgeschrieben ist.
Fazit:
Die Senger’s e. U. sollte die nicht zugelassenen gesundheits-, nährwert- und krankheitsbezogenen Aussagen auf dem Produkt entfernen.
Stellungnahme der Senger's e. U., Leitring, Österreich
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 29.04.2021 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 02.03.2021 wegen der Werbung mit unzulässigen gesundheits-, nährwert- und krankheitsbezogenen, Aussagen auf der Verpackung abgemahnt. Die Firma Senger hat am 10.03.2021 die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Die Firma Senger's e. U.hat Lebensmittelklarheit auf Nachfrage keine geänderte Produktverpackung zukommen lassen und kein Datum genannt, ab dem Konsumierende eine geänderte Produktverpackung im Handel finden können.